ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Mag. Beate Mitterlehner-Nemelka, Trish’s Sublimity Training (in Folge: Sublimity Training)
1. Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Sublimity Training. Mit dem Erwerb eines „Passes“, der zur Nutzung einer der Dienstleistungen berechtigt, akzeptiert der/die Kunde/in die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2. Nutzungsrecht
a) Mit dem Erwerb eines gültigen Passes/Laufzeitvertrages/Anmeldung am Workshop ist der/die Kun- de/in berechtigt, die Räumlichkeiten des Sublimity Training Studios zu den angebotenen Kurszeiten (offene Stunden im Stundenplan bzw. Workshop) zu nutzen. Der/die Kunde/in ist berechtigt jeweils 15 Minuten vor sowie 15 Minuten nach Beendigung der Stunden/Workshops die Räumlichkeiten des Sublimity Training Studios zum Umziehen zu nutzen. Der/Die Kunde/in ist verpflichtet sich auf Anfrage des Personals des Sublimity Training Studios auszuweisen, widrigenfalls ihm/ihr die Nutzung untersagt werden kann.
b) Dem/Der Kunden/in stehen grundsätzlich alle Leistungen des Sublimity Training offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht. Für Workshops und offene Yogaklassen gelten begrenzte Teilnehmerzahlen. Sofern für bestimmte Leistungen besondere persönliche Bedingungen vorausgesetzt sind, müssen diese von dem/der Kunde/in erfüllt werden. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, so besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung durch Sublimity Training.
c) Eine Teilnahme an Yogaklassen ist nur möglich, wenn der/die Kunde/in pünktlich zur angegebenen Anfangszeit im Studio erscheint. Nach Beginn kann aus organisatorischen Gründen und aus Rücksicht auf andere Teilnehmer niemand mehr eingelassen werden.
d) Der/die Kunde/in hat sich in den Räumlichkeiten des Studios stets so zu verhalten, dass es zu keiner Störung des Ablaufes der Stunden/Workshops kommt, die Einrichtung des Studios pfleglich behandelt wird und es zu keiner Beeinträchtigung der anderen Teilnehmer kommt. Während einer Stunde ist absolute Ruhe einzuhalten und jegliche Störung, insbesondere durch Geräte, zu vermeiden. Der/Die Kunde/in hat sich an die diese Regeln im Interesse aller Teilnehmer präzisierenden Weisungen der Mitarbeiter von Sublimity Training zu halten. Bei groben Verstößen des/der Kunden/in gegen diese allgemeine Bedingungen und diesen entsprechenden Weisungen der Mitarbeiter von Sublimity Training, wie z.B. Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl, mangelnder Hygiene etc. kann der Zutritt zum Sublimity Training Studio schon beim ersten Verstoß für die gesamte Vertragsdauer bzw. unter Verfall offener Pässe verwehrt werden, ohne dass dies zu einer Rückerstattungspflicht führen würde.
Zur Vermeidung von Konflikten unter den Teilnehmern und zur Wahrung der Ruhe und des ordentlichen, ungestörten Ablaufes wird Sublimity Training darüber hinaus das Recht eingeräumt ohne Angabe von Gründen die (weitere) Leistungserbringung abzulehnen. Diesfalls sind noch nicht konsumierte Pässe (aliquot) zurückzuerstatten.
3. Vertragsarten und Konditionen
a) Pässe/Verträge
Der/Die Kunde/in kann aus den nachfolgenden Pässen/Verträgen wählen:
o Einzel-Pass
Berechtigt abhängig vom dem konkreten Pass zur Teilnahme an einer einzelnen Yoga- Unterrichtseinheit (Klasse) oder einem Workshop/Kurs.
o Pass 10er-Block
Berechtigt zur Teilnahme an zehn Klassen. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich.
o Pass 3-Monate
Berechtigt zur Teilnahme an Klassen innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum. Erlischt ohne Kündigung von Seiten des/der Käufers/Käuferin.
o Laufzeitvertrag
Berechtigt zur Teilnahme an allen Klassen für die Dauer des unbefristeten Vertrages. Es besteht eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Der Laufzeitvertrag kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit ordentlich zum letzten eines „Vertragsmonats“ unter Einhaltung einer einwöchigen Kündigungsfrist schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Der Vertragsmonat beginnt am Tag des Abschlusses des Vertrages und endet am dem ziffernmäßig vorangehenden Tag des Folgemonats (Abschluss 5.12, Ende Vertragsmonat 4.1).
Die Nichtnutzung des Angebots von Sublimity Training aus in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen, die nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, berechtigt den Kunden nicht zur Reduktion oder Rückforderung seiner Zahlung.
Die genannten Pässe können nicht verlängert oder in bar abgelöst werden. Pässe und Laufzeitverträge für Yogaklassen können nicht übertragen werden (z.B. 10-er Blöcke). Das Nutzungsrecht ist nur im Falle einer Anmeldung für Workshops oder Personal Training Einheiten übertragbar, jedoch nicht nach Beginn desselben.
Personal Training Einheiten können bis 48 Stunden vor Termin kostenlos storniert werden. Danach wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
b) Preise und Zahlung:
Sämtliche Preise werden offen durch Sublimity Training kommuniziert und verstehen sich als Endverbraucherpreis inkl. 20% Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt unverzüglich beim Kauf des jeweiligen Passes, entweder in bar oder via Bankomatkartenzahlung, jedenfalls vor Beginn der jeweiligen Klasse. Die Bezahlung der Laufzeitenverträge erfolgt per SEPA-Lastschrifteinzug in monatlich gleich großen Teilbeträgen jeweils zu Beginn des Vertragsmonats.
Bei einer unbefristeten Jahresmitgliedschaft wird der Preis jährlich (Stichzeitpunkt erster Abschluss) auf den zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis für die Jahresmitgliedschaft angepasst. Der/die Kunde/in ist darüber zu benachrichtigen. Sollte der/die Kunde/in die Preisanpassung ablehnen, so ist er berechtigt den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen mit sofortiger Wirkung zu beenden. Soweit Sonderkonditionen bei einer Mitgliedschaft gewährt sind, hat der/die Kunde/in eine Änderung der Basis (zB Student) unaufgefordert bekanntzugeben. Es sind sofort nach der Änderung die Normalkonditionen zu bezahlen.
d) Wegzug, Krankheit, Unfall:
Für den Fall, dass der/die Kunde/in seinen/ihren Wohnort und Arbeitsort nachweislich an einen anderen Ort verlegt als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wodurch das nächstgelegene Sublimity Training Studio nicht mehr in angemessener Zeit besucht werden kann (Fahrzeit von einer Stunde ist angemessen) oder der/die Kunde/in an einem gesundheitlichen Gebrechen leidet, wodurch nachweislich (durch ärztliches Attest) die Inanspruchnahme der Leistungen von Sublimity Training für zumindest ein Jahr nicht mehr möglich sind, ist der/die Kunde/in berechtigt den Laufzeitvertrag zum nächsten Monatsende, bei gesundheitlichen Gebrechen mit sofortiger Wirkung, schriftlich zu kündigen. Im Fall der Kündigung wird dem/der Kunden/in der aliquote Anteil rückerstattet bzw. nicht mehr eingezogen.
Sollte das oben definierte gesundheitliche Gebrechen die Inanspruchnahme der Leistungen von Sublimity Training für zumindest 4 Wochen verunmöglichen so besteht das Recht des/der Kunden/in unter Beibringung einer ärztlichen Bestätigung den Laufzeitvertrag mit sofortiger Wirkung für die Dauer der Erkrankung ohne Zahlungspflicht ruhend zu stellen.
e) Begrenzte Teilnehmerzahl/Stundenplanänderungen:
Sublimity Training bietet offene und geschlossene Stunden an, das bedeutet die Teilnahme an den im Stundenplan ersichtlichen Yogastunden erfolgt prinzipiell ohne Anmeldung. Geschlossene Stunden sind nur im Vorhinein buchbar und werden individuell festgelegt.
Die Räume des Sublimity Training Studios haben eine begrenzte Teilnehmerkapazität. Bei hoher Teilnehmerzahl kann ein Platz in einer bestimmten Yogaklasse daher nicht garantiert werden. Der/die Kunde/-in ist gehalten pünktlich vor jeder Stunde zu erscheinen. Die Teilnehmer/innen werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung bei der Rezeption berücksichtigt.
Kurzfristige Absagen von Yogaklasse aus besonderem Anlass berechtigen den/die Kunden/in nicht zu einem Preisnachlass oder zu einer Kündigung, sofern der Stundenplan des Sublimity Training Studios im Wesentlichen eingehalten wird und damit der/die Kunde/in die Möglichkeit hat auf andere offene Yogaklasse auszuweichen. Gleiches gilt bezüglich der Änderung eines Stundenplans, die im Allgemeinen Ermessen von Sublimity Training erfolgt. In den Sommermonaten ist der Stundenplan aufgrund der eingeschränkten Teilnehmerzahl eingeschränkt.
4. Kündigung aus Wichtigem Grund:
Ohne Einschränkung der an anderer Stelle dieser AGB gewährten Rechte ist Sublimity Training und dem/der Kunden/in das gesetzliche Recht eingeräumt, die einzelnen Pässe aus wichtigen Gründen jederzeit zu kündigen.
5. Haftung von Sublimity Training
Der/Die Kunde/in wird darauf hingewiesen, dass es in den Räumlichkeiten von Sublimity Training keine verschließbaren Spinde gibt. Mitgebrachte Gegenstände sind in der Umkleidekabine unbeaufsichtigt. Allenfalls mitgebrachte Wertsachen sind in den Kursraum mitzunehmen. Soweit nicht eine Beteiligung von Mitarbeitern von Sublimity Training nachgewiesen wird, wird eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld ausgeschlossen.
Die Inanspruchnahme von Leistungen von Sublimity Training erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Sublimity Training haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von Kunden. Auch für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet Sublimity Training nicht. Es wird diesbezüglich auf Punkt 6 verwiesen.
Die Haftung von Sublimity Training für Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern durch Sublimity Training und seinen Mitarbeitern keine Schäden durch die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten verursacht wurden.
6. Gesundheitszustand der Kunden/innen
Jede/r Kundin/e erklärt mit dem Erwerb eines Passes oder Abschluss eines Laufzeitvertrages verbindlich, dass sie/er physisch gesund und psychisch stabil und den einschlägigen körperlichen und geistigen Anforderungen gewachsen ist und nur in einem solchen Zustand an Yogaklassen oder Workshops teilnehmen wird. Die Teilnahme an Yogaklassen oder Workshops unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten ist nicht gestattet.
Die angebotenen Leistungen verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilprogramm. Sie ersetzten in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Sublimity Training ist berechtigt, ohne dass dies eine Verpflichtung zur Prüfung oder eine Haftung für die Entscheidung auslösen würde, nach eigener Einschätzung des Gesundheitszustandes dem Kunden die Ausübung von Yogaklassen zu verwehren. Insbesondere Yoga-Therapie ersetzt keine ärztliche und/oder medizinische Betreuung. Es ist kein Heilmittel oder gibt vor Heilung zu versprechen. Sublimity Training ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
Der/die Kunde/in versichert mit seiner/ihrer Teilnahme, an keiner ansteckenden Krankheit zu leiden und dass den auszuführenden Yogaübungen keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Im Zweifelsfall ist ein Arzt zu konsultieren. Chronische Erkrankungen und andere körperliche oder psychische Leiden die andere Teilnehmer/innen in ihrer Yogapraxis beeinflussen oder diese gefährden könnten, sind vor Stundenbeginn mitzuteilen. Im Fall einer Schwangerschaft ist vor Teilnahme durch die Kundin eine ärztliche Freigabe einzuholen.
8. Datenschutzbestimmungen
Daten des/der Kunden/in werden zum Zweck der Vertragserfüllung eventuell für eigene Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der/Die Kunde/in ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten im EDV-System von Sublimity Training für die Dauer von maximal 10 Jahren nach dem letzten Besuch im Studio gespeichert werden. Alle Angaben werden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt.
9. Gerichtsstand, geltendes Recht
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jedweder Verweisungsnorm. Sofern auf das Vertragsverhältnis nicht das KSchG anzuwenden ist, gilt für alle Streitigkeiten zwischen Sublimity Training und den/der Kunden/in als ausschließlicher Gerichtsstand das für 1010 Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart.
10. Sonstiges
Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform ebenso ein Abgeben von Änderungen. Sollte einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teil- weise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als Email gewahrt. Sofern der/die Kunde eine Emailadresse bekanntgegeben hat, können alle Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch Email erfolgen.